Die Lücken im Rätsel um Verantwortlichkeiten jenseits der eigenen Wertschöpfungskette schliessen sich: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wird konkret.
«Wie nimmt unser Unternehmen die gesellschaftliche Verantwortung über die ganze Lieferkette wahr?» Eine Frage mit Komplexitätsschrecken und Explosionspotenzial. Überhören und verdrängen lässt sich diese Frage aber nicht mehr, denn Regulatoren und Kunden stellen genau diese Frage laut und dringlich. Sie verlangen konkretes Handeln: Ab 2023 sind zwei neue Gesetze für die Schweizer Wirtschaft zum Thema «Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht» gültig. In der Schweiz ist dies der parlamentarische Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, das Pendant dazu in Deutschland ist ein Wort mit Kreuzworträtselpotenzial: das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.
Was diese Gesetze konkret für die Unternehmen bedeuten und welche Entwicklungen zu erwarten sind, wurde in einem unter dem Dach des Vereins «Go for Impact» durchgeführten Webinar diskutiert.
Vertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, des Verbands der Schweizer Maschinen- Elektro- und Metallindustrie Swissmem, des Verbands für nachhaltigen Wirtschaftens öbu und des Beratungsunternehmens für menschenrechtliche Sorgfalt Focusright zeigen darin, was die seit 2022 geltende Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht für Unternehmen in der Schweiz bedeutet.