Die Wirtschaft spielt die zentrale Rolle bei der Erreichung von Klimazielen. In vielen Unternehmen werden jetzt Absichtserklärungen und Ziele festgelegt. Dies ist eine erfreuliche und positive Entwicklung. Die angestrebte Wirkung kann aber nur erreicht werden, wenn auch Transparenz über die Relevanz und die Umsetzung von Massnahmen geschaffen wird. Dies ist die Absicht der verbindlichen Klimaberichterstattung.
Die Verordnung sieht die Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor. Was sind grössere Unternehmen? Betroffen sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken.
Über diese Klimabelange müssen die Unternehmen in Zukunft öffentlich berichten:
- Finanzielle Risiken durch klimarelevante Tätigkeiten
- Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf das Klima
- Reduktionsziele bezüglich der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen
- Massnahmen zur Umsetzung der Ziele
Hier gibt es vertiefende Informationen: Medienmitteilung des Bundesrates und Verordnung